Eigenverwaltete WEG

Viele Eigentümergemeinschaften in kleineren Wohnanlagen (bis zu 10 Einheiten), haben heute Schwierigkeiten einen profesionellen Verwalter zu finden. Der Grundaufwand für einen Hausverwalter pro Objekt ist sehr hoch. Kleinere Objekte können daher nur wirtschaftlich verwaltet werden, wenn das monatliche Verwalterhonorar in einem angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Zeitaufwand ist.


Das Gesetz sieht hier ausdrücklich die Möglichkeit der Selbstverwaltung durch die Eigentümer vor - oftmals ist dies auch das, was von den Eigentümern gewollt ist.

Viele kleine Eigentümergemeinschaften verstehen sich untereinander gut und deren Selbstverwaltung funktioniert. Die Vielhuber Immo bietet hier einen Servicegedanken an. Wir kümmern uns um die finanzielle Seite:






Bundesweite Abrechnungsdienstleistung

für kleine, eigenverwaltete Wohnungseigentümer-Gemeinschaften:


  • Laufende Buchhaltung und Kontrolle der monatlichen Wohngeldzahlungen
  • Regelmäßiges Reporting an den Verwalter (bei keinem Verwalter an den Eigentümervertreter)
  • Heizkostenanmeldung beim beauftragten Abrechnungsunternehmen
  • Jahres-Gesamt und Jahres-Einzelabrechnung (WEG) inkl. ausweis der Haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35 a Einkommensteuergesetz (EStG) als gedruckte oder digitale Datei
  • Unterstützung des Verwalters bei der Rechnungsprüfung
  • Erstellung eines Wirtschaftsplanes für das Folgejahr (Berechnung der neuen Wohngelder)


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