Als Eigentümer einer Wohnung haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie nutzen die Wohnung selbst oder Sie vermieten sie. Die Sondereigentumsverwaltung ist ein Angebot an alle die Eigentümer, die ihre Wohnung vermietet haben.
Mit dem Abschluss eines Mietvertrages begründen Sie eine Rechtsbeziehung, in der Sie als Vermieter Rechte, aber auch Pflichten haben. Die Erfüllung dieser Pflichten verlangt spezifische Kenntnisse und natürlich Zeit. Es ist nicht immer einfach, die richtige Unterscheidung zu treffen zwischen Ihren Belangen als Vermieter einerseits und denen als Mitglied der Eigentümergemeinschaft andererseits. Der WEG – Verwalter wird in der Regel alle Angelegenheiten bezüglich Ihres Mietverhältnisses zurückweisen, da er nur für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig ist.
Das Wohnungseigentümergesetz unterscheidet zwischen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Teileigentum. Die WEG-Verwaltung kümmert sich hier ausschließlich um das Gemeinschaftseigentum. Ihre Wohnung ist dem Wesen nach Sondereigentum und somit von Ihnen zu verwalten. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, diese sogenannte Sondereigentumsverwaltung jemandem zu übertragen. Da zur ordnungsgemäßen Sondereigentumsverwaltung spezielle Kenntnisse erforderlich sind, empfiehlt sich die Abgabe an eine Hausverwaltung Ihrer Wahl. Hierbei sind Sie nicht an den WEG-Verwalter gebunden.
Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung übernehmen wir die Wohnungsabnahme und -übergabe bei Mieterwechseln. Selbstverständlich führen wir die gesamte Korrespondenz mit den Mietern, mahnen eventuelle Mietrückstände an und pürfen Mieterhöhungsoptionen. Die Erstellung der Betriebskostenabrechnung erfolgt frist- und formgerecht, eine eventuelle Bearbeitung von Einsprüchen erledigen wir innerhalb der Fristen zeitnah. Sollten Instandsetzungsmaßnahmen erfolrderlich sein oder werden, so kümmern wir uns um die Angebotseinholung, sowie die Preisverhandlungen mit den entsprechenden Fachfirmen.
Bei vorhandenen oder bevorstehnden Leerständen kümmert sich unser profesionelles Team von Maklern um die zukünftigen Mieter, von der Wohnungsbesichtigung bis hin zum unterschriebenen Mietvertrag. Die Mietausschüttung an den Eigentümer nehmen wir umgehend nach Zahlungseingang vor. Nach Abschluss des Kalenderjahres erhalten die Eigentümer die entsprechende Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Hausabrechnung) des Sondereigentumes für die steuerliche Verwendung.